Statuten

 
1.  Gründung und Zweck

1.1.
Unter dem Namen «Supporter-Vereinigung SC Binningen» besteht ein Verein, der konfessionell und parteipolitisch neutral ist und für den die Bestimmungen von Art 60 ff ZGB gelten, soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wird. Die Supporter-Vereinigung ist in loser Form am 26. Januar 1948 gegründet worden.
 
1.2.     
Dem Sport-Club Binningen finanzielle und moralische Unterstützung bieten.
 
1.3. 
Anerkennung spenden in irgendwelcher Form, für vorzügliche Leistungen einer Mannschaft oder eines oder mehrerer Funktionäre des SCB.

1.4.     
Pflege der Kameradschaft und der Geselligkeit.
 


2. Organe

2.1.     
Vereinsversammlung

2.2.     
Vorstand

2.3.     
Rechnungsrevisoren

 

3. Mitgliedschaft
 
3.1.
Bei der Supporter-Vereinigung kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Beitritt ist schriftlich mit Unterschrift zu erklären.
 
3.2.     
Ein Mitglied kann jeweils auf Ende des Geschäftsjahres den Austritt erklären
 
3.3.     
Es besteht die Pflicht zur Entrichtung des von der Vereinsversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrags

3.4.     
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den ordentlichen Jahresbeitrag trotz wiederholter Mahnung nicht bezahlt hat.

3.5.     
Sämtliche Mutationen sind von der Vereinsversammlung zu genehmigen

 

4. Vorstand

4.1.     
Der Vorstand wird durch die Vereinsversammlung für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich. Jedes Vorstandsmitglied hat jedoch das Recht, auch während der Amtsperiode seine Demission auf Ablauf eines Vereinsjahrs zu Handen der Vereinsversammlung (JV) einzureichen.

4.2.     
Der Vorstand konstituiert sich selbst und besteht aus mindestens 3 Personen

a) Präsident oder Präsidentin   
b) Kassier oder Kassierin
c) Sekretär oder Sekretärin                  
d) Beisitzer oder Beisitzerinnen

4.3.     
Der Vorstand ist nur in voller Besetzung (dh 3/3 oder 4/4) beschlussfähig. Er fasst seine Beschlüsse und Entscheide in der Mehrheit der Stimmen. Der Stichentscheid liegt beim Präsidenten oder der Präsidentin.

4.4.
Dem Vorstand werden alle Befugnisse zugeordnet, die nicht ausschliesslich einem anderen Organ des Vereins zustehen.

 

5. Rechnungswesen

5.1.
Der Mitgliedsbeitrag wird an der Vereinsversammlung jeweils für das folgende Geschäftsjahr neu festgelegt.

5.2.     
Die Buchführung obliegt dem Kassier (ZGB Art 69).

5.3.     
Die Überprüfung der Buchführung (ZGB Art 69) erfolgt auf Ende des Geschäftsjahres durch die Revisoren. Die zwei Revisoren/Revisorinnen und 1 Suppleant/Suppleantin werden an der Vereinsversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.

5.4.     
Für die Bewilligung eines Unterstützungsbeitrags zugunsten des SC Binningen ist von dessen Vorstand ein begründetes schriftliches Gesuch/Antrag einzureichen. Über die Annahme und Bewilligung entscheidet die Vereinsversammlung.

5.5.
Der Vorstand kann innerhalb eines Geschäftsjahres in eigener Kompetenz bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 5000.00 verfügen.

6. Geschäftsjahr

6.1.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

7. Vereinsversammlung (abgekürzt GV oder JV)

7.1.
Die ordentliche Vereinsversammlung findet alljährlich im Januar oder Februar statt. Der Vorstand legt gegenüber der Vereinsversammlung Rechenschaft ab über das abgelaufene Geschäftsjahr.

7.2.     
Die Wahl des Vorstands (alle 3 Jahre) und der Rechnungsrevisoren (jährlich) sind vorzunehmen.

7.3.     
Anträge zu Handen der Vereinsversammlung sind schriftlich bis spätestens 10 Tage (eintreffend) vor der ordentlichen Versammlung an den Präsidenten/Präsidentin zu richten.

7.4.     
Bei Wahlen und Entscheidungen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder.

7.5.     
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder sind berechtigt, jederzeit eine ausserordentliche Vereinsversammlung einzuberufen.


8. Auflösung

8.1.
Die Auflösung der Supporter-Vereinigung kann durch eine ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder an einer ordentlichen oder ausserordentlichen  Vereinsversammlung beschlossen werden. Das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen fällt dem Sport-Club Binningen zu.


9. Statuten

9.1. 
Diese Statuten sind an der ordentlichen Jahresversammlung vom 24. Januar 2009 genehmigt worden. Sie ersetzen die Statuten vom 12. Januar 1991.

Supporter-Vereinigung SC Binningen

Präsident        Daniel Nyffenegger
Kassier           Kurt Ochsner
Sekretär         Gerhard Parisot